Ausbildung
Die Ausbildung zur/m PTA gliedert sich in 2 Abschnitte:
Der 1. Ausbildungsabschnitt der
PTA-Ausbildung umfasst:
zweijährigen Lehrgang an einer staatlich anerkannten Fachschule,
ein 160-stündiges Apothekenpraktikum (abzuleisten während
der
Ferienzeiten im Verlauf der 2-jährigen Ausbildung)
und einen Erste-Hilfe-Kurs.
Mit
den entsprechenden Bestätigungen erfolgt die Zulassung zum 1.Prüfungsabschnitt,
der in allen Teilen (schriftlich, mündlich und praktisch) bestanden werden
muss.
Danach schließt sich das 6-monatige Apothekenpraktikum mit dem abschließenden 2. Prüfungsabschnitt (mündlich) an.
Somit
ergibt sich eine Gesamtausbildungsdauer von zweieinhalb Jahren.
Während der 2-jährigen Ausbildung an einer PTA-Fachschule erfolgt der Unterricht in theoretischen und praktischen Fächern.
Theoretische Fächer:
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©J.Stipke, archivWest |
Arzneimittelkunde | 280 Stunden |
| Allgemeine und pharmazeutische Chemie | 200 Stunden | |
| Galenik | 140 Stunden | |
| Botanik und Drogenkunde | 100 Stunden | |
| Gefahrstoff-, Pflanzenschutz- und Umweltschutzkunde | 80 Stunden | |
| Medizinproduktekunde | 60 Stunden | |
| Ernährungskunde und Diätetik | 40 Stunden | |
| Körperpflegekunde | 40 Stunden | |
| Physikalische Gerätekunde | 40 Stunden | |
| Mathematik (fachbezogen) | 80 Stunden | |
| Pharmazeutische Gesetzeskunde, Berufskunde | 80 Stunden | |
| Allgemeinbildende Fächer: Deutsch, Fremdsprache, WiSo | 240 Stunden |
Praktische Fächer:
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©J.Stipke, archivWest |
Chemisch-pharmazeutische Übungen einschließlich Untersuchung von Körperflüssigkeiten | 480 Stunden |
| Übungen zur Drogenkunde | 120 Stunden | |
| Galenische Übungen | 500 Stunden | |
| Apothekenpraxis einschließlich EDV | 120 Stunden | |
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©J.Stipke, archivWest |
Voraussetzungen
Zum
Lehrgang an einer PTA-Fachschule kann nur zugelassen werden, wer mindestens
eine Fachoberschulreife nachweist.
Bewerber
können nur aufgenommen werden, wenn sie die deutsche Sprache in Wort und
Schrift sehr gut beherrschen.
Ein im Ausland erworbener Schulabschluss muss vom Kultusminister des zuständigen Bundeslandes mit mindestens einem mittleren in Deutschland erworbenen Bildungsabschluss gleichgestellt sein (Bescheinigung).
Das Schulgeld beträgt für den gesamten Lehrgang 5060,- € oder 220,- € monatlich (verteilt auf 23 Monatsraten).
Entsprechend dem Jahressteuergesetz 2009 können Eltern das Schulgeld bis zu 30 Prozent des Entgelts steuerlich geltend machen (mit Ausnahme des Entgelts für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung).
Bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen kann die Ausbildung durch BAföG oder durch das Arbeitsamt gefördert werden.
Die neue Ausbildung beginnt jedes Jahr nach den Sommerferien des Landes NRW.