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Informationen zur Ausbildung bei uns

Die Ausbildung zur/m PTA gliedert sich in 2 Abschnitte:

 

Der 1. Ausbildungsabschnitt der PTA-Ausbildung umfasst:

  • zweijährigen Lehrgang an einer staatlich anerkannten Fachschule,
  • ein 160-stündiges Apothekenpraktikum (abzuleisten während der
    Ferienzeiten im Verlauf der 2-jährigen Ausbildung)
  • und einen Erste-Hilfe-Kurs.

Mit den entsprechenden Bestätigungen erfolgt die Zulassung zum 1.Prüfungsabschnitt, der aus einer schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfung besteht.

Danach schließt sich das 6-monatige Apothekenpraktikum mit dem abschließenden 2. Prüfungsabschnitt (mündlich) an.

Somit ergibt sich eine Gesamtausbildungsdauer von zweieinhalb Jahren.

Während der 2-jährigen Ausbildung an einer PTA-Fachschule erfolgt der Unterricht in theoretischen und praktischen Fächern.

 

© J.Stipke, archivWest
© J.Stipke, archivWest

Theoretische Fächer

Arzneimittelkunde 320 Stunden
Allgemeine und pharmazeutische Chemie 160 Stunden
Galenik 160 Stunden
Botanik, Drogenkunde und Phytopharmaka 120 Stunden
Gefahrstoff- und Umweltschutzkunde 60 Stunden
Medizinproduktekunde 60 Stunden
Ernährungskunde und Diätetik 40 Stunden
Körperpflegekunde 40 Stunden
Fachbezogene Mathematik 80 Stunden
Grundlagen des Gesundheitswesens, pharmazeutische Berufs- und Gesetzeskunde 80 Stunden
Allgemeinbildende Fächer: Deutsch, Fremdsprache, WiSo 240 Stunden

Praktische Fächer

Chemisch-pharmazeutische Übungen 280 Stunden
Übungen zur Drogenkunde 80 Stunden
Galenische Übungen 480 Stunden
Übungen zur Abgabe und Beratung sowie Nutzung digitaler Technologien 200 Stunden
Apothekenpraxis 160 Stunden

Voraussetzungen

Zum Lehrgang an einer PTA-Fachschule kann nur zugelassen werden, wer mindestens eine Fachoberschulreife nachweist.

Bewerber können nur aufgenommen werden, wenn sie die deutsche Sprache in Wort und Schrift sehr gut beherrschen.

 

Ein im Ausland erworbener Schulabschluss muss vom Kultusminister des zuständigen Bundeslandes mit mindestens einem mittleren in Deutschland erworbenen Bildungsabschluss gleichgestellt sein (Bescheinigung).

 

Im ersten Ausbildungsjahr liegt das Schulgeld bei 308,28 €, ab dem zweiten Ausbildungsjahr jedoch nur noch bei 203,78 €.  

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hat beschlossen, das Schulgeld ab dem Januar 2021 zu 100% zu übernehmen. Bei Erfüllung der Kriterien der Förderrichtlinie müssen Sie als Schüler somit kein Schulgeld mehr selber zahlen.

 

Entsprechend dem Jahressteuergesetz 2009 können Eltern das Schulgeld bis zu 30 Prozent des Entgelts steuerlich geltend machen (mit Ausnahme des Entgelts für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung).

 

Bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen kann die Ausbildung durch BAföG oder durch das Arbeitsamt gefördert werden.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einen Bildungskredit zu bekommen.

 

Die neue Ausbildung beginnt zum 01. August des jeweiligen Jahres, der erste Schultag ist nach den Sommerferien des Landes NRW.